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Trockenbau · Akustik · Brandschutz

Lübeck

Ratgeber

Strahlenschutz im Trockenbau: was beim Röntgenraum zu planen ist

Eine Zahnarztpraxis zieht in ein ehemaliges Bürogeschoss, eine Tierarztpraxis macht aus dem Lager einen Röntgenraum: Die neuen Wände sollen aus Metallständern und Gipsplatten entstehen. Dieser Beitrag zeigt, was Strahlenschutz im Trockenbau dann bedeutet: die Vorgaben aus Strahlenschutzrecht und DIN 6812, warum jede Wand einen eigenen Bleigleichwert bekommt und wo auf der Baustelle Lücken entstehen.

Was das Strahlenschutzrecht vom Röntgenraum verlangt

Rechtsgrundlage sind das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Nach § 60 StrlSchV darf eine Röntgeneinrichtung grundsätzlich nur in einem allseitig umschlossenen Röntgenraum betrieben werden, der in der Genehmigung oder in der Bescheinigung des Sachverständigen als solcher bezeichnet ist. Laut Absatz 3 dürfen Arbeitsplätze, Verkehrswege oder Umkleiden im Kontrollbereich in aller Regel nur liegen, wenn sich dort während der Einschaltzeit sicher niemand aufhält.

Wird das Gerät nach § 19 StrlSchG angezeigt, muss der Anzeige die Bescheinigung eines behördlich bestimmten Sachverständigen samt Prüfbericht beiliegen. Der Sachverständige bestätigt darin, dass die nach dem Stand der Technik erforderlichen Maßnahmen getroffen sind, den baulichen Strahlenschutz eingeschlossen. Die Bemessung des baulichen Strahlenschutzes regelt DIN 6812 für medizinische Röntgenanlagen bis 300 kV. Aktuelle Ausgabe ist DIN 6812:2021-06.

Warum jede Wand ihren eigenen Bleigleichwert bekommt

Der Bleigleichwert in Millimeter Blei (mm Pb) beschreibt die Schutzwirkung eines Bauteils: Eine Schicht mit 1 mm Pb schirmt so ab wie 1 mm Bleiblech. Den nötigen Wert je Wand ergibt die Abschirmberechnung nach DIN 6812. Sie unterscheidet die Nutzstrahlung, also den direkten Strahl, von der Störstrahlung, zu der die Streustrahlung vom Patienten gehört. Die Wand hinter einem Wandstativ für Thoraxaufnahmen liegt im Nutzstrahl; eine Seitenwand, auf die der Strahl nie gerichtet wird, liegt nur im Streustrahlungsfeld. Außerdem zählen:

Für Einzelpersonen der Bevölkerung beträgt der Grenzwert der effektiven Dosis 1 Millisievert im Kalenderjahr (§ 80 StrlSchG). Bei der Abgrenzung der Strahlenschutzbereiche geht § 52 StrlSchV von 40 Stunden pro Woche und 50 Wochen im Jahr aus, sofern keine anderen begründeten Aufenthaltszeiten vorliegen. Die Planung braucht deshalb belastbare Angaben darüber, wer sich wie lange hinter welcher Wand aufhält.

Wie stark die Röhrenspannung den Bleigleichwert beeinflusst, zeigt das Datenblatt der bleifreien Strahlenschutzplatte Knauf Safeboard GKF (K7615_DSP.de). Eine Lage mit 12,5 mm erreicht bei 60 kV einen Bleigleichwert von 0,45 mm Pb, bei 80 kV 0,75 mm Pb und bei 150 kV nur noch 0,40 mm Pb. Dieselbe Wand schützt je nach Gerät unterschiedlich gut.

Wer die Abschirmung berechnet, ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich geregelt: Der Plattenhersteller nennt in seinen Detailblättern den Hersteller der Röntgeneinrichtung als Ersteller des Strahlenschutzplans, in anderen Fällen übernimmt das ein Sachverständiger oder Fachplaner. Für die Bauleitung zählt, dass der Strahlenschutzplan mit den Werten für sämtliche Bauteile vorliegt, bevor Platten bestellt werden.

Wer macht was beim Röntgenraum

Strahlenschutzverantwortlicher ist, wer die Anzeige erstattet, in der Regel also der Praxisinhaber oder die Praxisgesellschaft (§ 69 StrlSchG). Er bestellt die Strahlenschutzbeauftragten schriftlich (§ 70 StrlSchG). Ob ein Medizinphysik-Experte hinzugezogen werden muss, hängt nach § 14 StrlSchG von der Anwendung ab.

Aufgaben beim Bau eines Röntgenraums in Trockenbauweise
BeteiligteAufgabe
Praxisinhaber als StrahlenschutzverantwortlicherWählt das Gerät, beschreibt die Nutzung, beauftragt den Sachverständigen und erstattet die Anzeige
Architekt oder FachplanerLegt Gerätestandort und Bedienplatz fest, erfasst die Nachbarnutzungen, überträgt die Bleigleichwerte in Werkplanung und Ausschreibung
Lieferant der RöntgeneinrichtungLiefert die Gerätedaten und je nach Vertrag den Strahlenschutzplan, führt bei Anwendung am Menschen die Abnahmeprüfung durch (§ 115 StrlSchV)
Behördlich bestimmter SachverständigerPrüft Gerät und baulichen Strahlenschutz, misst die Ortsdosis, stellt die Bescheinigung aus
TrockenbaubetriebBaut die Strahlenschutzebene lückenlos nach Plan und Herstellersystem, dokumentiert verdeckte Details
ElektroinstallateurSetzt Dosen nur an abgestimmten Stellen und klärt mit dem Trockenbau, wer die Kappen einbaut

Strahlenschutzplatten: mit Blei oder bleifrei

Gipsplatten mit Bleiblech

Die klassische Lösung ist eine Gipsplatte mit faserarmiertem Kern vom Typ GKF, auf die ein Bleiblech kaschiert ist. Rigips und Knauf bieten solche Platten laut ihren Datenblättern mit 0,5 bis 3,0 mm Blei an, die Bleidicke richtet sich nach dem geforderten Bleigleichwert. Das Blech selbst ist dicht, kritisch sind seine Ränder. In den Herstellerdetails für Bleiblech-Vorsatzschalen (K15.de) liegen deshalb Bleiblechstreifen hinter jedem Plattenstoß, an Boden- und Deckenanschluss, am Anschluss an die Massivwand und in den Ecken. Bohrlöcher in der Strahlenschutzplatte sind laut Hersteller mit Bleironden abzudecken oder auf andere geeignete Weise abzuschirmen. Das gilt auch für die Dübel späterer Hängeschränke.

Bleifreie Strahlenschutzplatten

Die bleifreie Platte Safeboard GKF hat einen gelben Spezialgipskern. Laut Datenblatt ist sie Plattentyp GKF nach DIN 18180 und Typ DF nach DIN EN 520 sowie nichtbrennbar (A2-s1,d0); an Wänden wird sie horizontal verlegt. Die Fugen werden mit gelblich eingefärbtem Spezialspachtel verspachtelt, an dessen Farbe die Bauleitung erkennt, ob das richtige Material in der Fuge sitzt. Bleistreifen hinter den Fugen entfallen, und die Platte ist laut Hersteller leichter als bleikaschierte. Der Hersteller hat sie für Röntgenstrahlung bis 150 kV ausgelegt und verweist bei hohen Bleigleichwerten selbst auf Bleiblech.

Beide Plattentypen haben den Kern einer Feuerschutzplatte, die Feuerwiderstandsklasse ergibt sich aber erst aus dem geprüften System. Knauf weist für zwei- und dreilagige Safeboard-Wände und für zweilagig beplankte Wände mit Bleiblechplatten Feuerwiderstandsklassen bis F 90 aus, also 90 Minuten. Hat eine Wand des Röntgenraums zugleich eine Brandschutzanforderung, etwa zum notwendigen Flur, muss derselbe Wandaufbau beide Anforderungen erfüllen. Mehr dazu steht im Beitrag Brandschutz im Trockenbau. Ähnlich bei der Vertraulichkeit: Damit Gespräche im Behandlungszimmer nebenan nicht mitzuhören sind, kommt es auf den gesamten Wandaufbau und seine Anschlüsse an. Das erklärt der Artikel zum Schallschutz der Trockenbauwand.

Schwachstellen: Dosen, Anschlüsse, Türen und Fenster

Steckdosen, Schalter und Datendosen

Jede Hohlwanddose unterbricht die Abschirmung. In den Herstellerdetails werden solche Ausschnitte mit Strahlenschutzkappen abgeschirmt, die hinter der Dose an der Strahlenschutzlage verschraubt werden. Die Kappen gibt es für Einfach- bis Dreifachdosen. In Safeboard-Systemen sind alternativ spezielle Strahlenschutz-Hohlwanddosen möglich, die ohne zusätzliche Abschirmung auskommen. Dieselbe Sorgfalt brauchen Datendosen und der Anschluss der Warnleuchte über der Tür.

Strahlenschutz-Ständerwand im HorizontalschnittLinks der Röntgenraum mit bleikaschierter Gipsplatte, Bleistreifen hinter dem Plattenstoß und Strahlenschutzkappe hinter der Hohlwanddose; rechts der Nachbarraum.RöntgenraumNachbarraum12345678

Strahlenschutzwand im Horizontalschnitt, schematisch und nicht maßstäblich. Die gestrichelten Pfeile stehen für die Streustrahlung aus dem Röntgenraum: Die Bleischicht muss lückenlos durchlaufen.

  1. Gipsplatte mit Bleiblech (GKF), die Bleischicht liegt zur Hohlraumseite
  2. Plattenstoß auf dem Ständerflansch
  3. Bleiblechstreifen hinter dem Stoß, überdeckt beide Plattenränder
  4. CW-Ständerprofil
  5. Hohlwanddose in der Beplankung
  6. Strahlenschutzkappe hinter der Dose, mit Schnellbauschrauben an der Platte befestigt
  7. Mineralwolle im Hohlraum
  8. Gipsplatte auf der Seite des Nachbarraums

Boden, Decke und Durchdringungen

Die Strahlenschutzebene muss auch an den Anschlüssen durchgehend ausgebildet sein. Bei Safeboard-Systemen wird laut Hersteller erst die komplette Strahlenschutzlage fertiggestellt und danach die Decklage montiert. Ob die Abschirmung bis zur Rohdecke reichen muss oder eine Strahlenschutz-Unterdecke nötig ist, folgt aus der Berechnung und der Nutzung darüber. Unterdecken mit Safeboard brauchen laut Datenblatt Achsabstände der Tragprofile von höchstens 400 mm. Kabeltrassen und Lüftungskanäle, die durch die Abschirmung führen, gehören in den Strahlenschutzplan. Für Revisionsöffnungen gibt es Klappen in Strahlenschutzausführung.

Türen, Fenster und Sichtverbindung

Strahlenschutztüren und Bleiglasfenster bekommen ihren Bleigleichwert aus derselben Berechnung. Der Prüfbericht des Sachverständigen fragt außerdem ab, ob eine optische und eine akustische Verbindung zum Patienten bestehen. Wie Sicht- und Sprechverbindung vom Bedienplatz gelöst werden, gehört deshalb früh in den Grundriss. Für den Trockenbau zählt der Übergang: Zwischen der Abschirmung von Tür oder Fenster und der Strahlenschutzebene der Wand darf auch im Bereich der Zarge keine Lücke bleiben.

Reihenfolge auf der Baustelle

Wir empfehlen, die Elektroplanung abzuschließen, bevor das Ständerwerk steht. Jede nachträglich ergänzte Dose muss in der fertigen Wand eigens abgeschirmt werden.

  1. Gerätestandort festlegen, Nachbarnutzungen erfassen, Strahlenschutzplan einholen.
  2. Werkplanung: Wandsystem wählen, Lage aller Dosen und Durchführungen festlegen.
  3. Ständerwerk stellen und die Elektro-Rohinstallation einziehen.
  4. Strahlenschutzebene beplanken und dabei die Dosenausschnitte mit Strahlenschutzkappen abschirmen oder Strahlenschutzdosen einsetzen, Stöße je nach System mit Bleiblechstreifen hinterlegen oder mit dem Spezialspachtel schließen, verdeckte Details vor der Decklage fotografieren.
  5. Türen und Fenster mit dem berechneten Bleigleichwert einbauen, Zargenanschlüsse kontrollieren.
  6. Gerät montieren, Abnahmeprüfung, Sachverständigenprüfung mit Ortsdosismessung, Bescheinigung, Anzeige.

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Betriebsbeginn bei der Behörde vorliegen (§ 19 Abs. 1 StrlSchG). Planen Sie diese Frist bei der Terminplanung für die Eröffnung ein.

Dokumentation und Prüfung vor der Nutzung

Vor der ersten Inbetriebnahme hält der Sachverständige fest, ob ein Strahlenschutzplan oder eine Bauzeichnung vorliegt, welche Räume angrenzen und ob die baulichen Strahlenschutzvorkehrungen nach DIN 6812 mängelfrei sind. Die Ortsdosis misst er vor allem dort, wo sich Beschäftigte oder Dritte aufhalten und die höchsten Werte zu erwarten sind. Reicht die Abschirmung nicht, wird nachgerüstet und erneut geprüft.

Zur Übergabe sollte der Trockenbaubetrieb folgende Unterlagen liefern: den Aufbau jeder Wand als Plan, die Datenblätter der Produkte, Fotos der verdeckten Bleistreifen und Kappen sowie eine Bestätigung der lückenlosen Ausführung mit Angabe des Bleigleichwerts. Eine solche Fachfirmenbestätigung lässt die Prüfrichtlinie für Sachverständige beim Austausch von Bleiglasscheiben genügen. Die wiederkehrende Prüfung durch den Sachverständigen ist mindestens alle fünf Jahre fällig (§ 88 StrlSchV); dabei achtet er auch auf beschädigte Türen und Bleiglasfenster.

Den Strahlenschutzausbau in Wänden und Decken führen wir als Teil unserer Trockenbauleistungen aus. Weitere Planungshilfen finden Sie im Ratgeber Trockenbau.

Häufige Fragen

Reicht unsere vorhandene Betonwand, oder muss jede Wand verkleidet werden?

Das entscheidet die Abschirmberechnung. Massive Wände aus Beton oder Mauerwerk schirmen je nach Dicke und Rohdichte bereits ab, und DIN 6812 enthält Angaben, um ihren Bleigleichwert zu bestimmen. Möglicherweise genügt es dann, einzelne Wände mit einer Strahlenschutz-Vorsatzschale zu verstärken oder nur die Tür zu tauschen. Voraussetzung ist, dass Material und tatsächliche Dicke der Bestandswand bekannt sind. Fehlen Bauunterlagen, hilft eine Probebohrung.

Können wir später noch eine Steckdose im Röntgenraum ergänzen?

Ja, aber der neue Ausschnitt muss wieder abgeschirmt werden, etwa mit einer Strahlenschutzkappe hinter der Dose oder mit einer Strahlenschutz-Hohlwanddose. Für Safeboard-Vorsatzschalen ist laut Hersteller auch der nachträgliche Einbau solcher Dosen möglich. In bleikaschierten Platten ist jedes zusätzliche Loch abzudecken. Sprechen Sie vorher mit Ihrem Strahlenschutzbeauftragten, denn ein Umbau der Wände des Röntgenraums zählt nach der Prüfrichtlinie zu den Änderungen, die eine Sachverständigenprüfung nach sich ziehen können.

Blei oder bleifrei: Was eignet sich für das Röntgen in der Zahnarztpraxis?

Das hängt vom berechneten Bleigleichwert und der Röhrenspannung ab, nicht von der Praxisart. Bleifreie Platten sparen die Bleistreifen hinter den Fugen und sind laut Hersteller leichter. Laut Datenblatt erreicht eine Lage Safeboard bei 70 kV 0,60 mm Pb, zwei Lagen kommen auf 1,20 mm Pb. Bei 100 kV sind es 0,70 mm Pb je Lage, für 2,80 mm Pb wären also vier Lagen mit zusammen 50 mm nötig. Eine Platte mit 3,0 mm Bleiblech erreicht diesen Wert schon in einer Lage und baut deutlich schlanker. Lassen Sie beide Varianten anhand des Strahlenschutzplans prüfen.

Was passiert, wenn der Nachbarraum später anders genutzt wird?

Die Abschirmung wurde für eine bestimmte Nutzung nebenan berechnet. Wird zum Beispiel aus einem Warteraum ein Büro mit Dauerarbeitsplatz, halten sich dort Personen deutlich länger auf. Der Grenzwert bleibt derselbe, die zu erwartende Dosis steigt aber, und die bisherige Abschirmung kann zu schwach sein. Die Prüfrichtlinie für Sachverständige nennt dieses Beispiel ausdrücklich als Änderung, die eine Prüfung auslösen kann. Klären Sie Umnutzungen deshalb vorab mit dem Strahlenschutzbeauftragten. In Mieträumen betrifft das auch Flächen, die ein anderer Mieter nutzt.

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